Als europaweit liefernder Lebensmittelproduzent bringen wir selbstverständlich nur Produkte in den Verkehr, die jeweils geltendem Recht entsprechen. Ebenso selbstverständlich ist es für uns, in allen geschäftlichen Belangen stets konform nach einschlägigen Verordnungen und Gesetzen zu handeln.
Wir bestätigen Ihnen, dass wir im Rahmen, der am 1. Juni 2007 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (kurz:
"REACH"), arbeiten.
Gemeinsam mit unseren Zulieferern und basierend auf deren Informationen, können wir mitteilen, dass nach heutigem Wissensstand, alle Bempflinger Produkte des aktuellen Lieferprogrammes den
Vorgaben der aktuellen REACH-Verordnung entsprechen.
Auch bei der Weiterentwicklung dieser Thematik stehen wir mit unseren Lieferanten in stetigem Kontakt. Hierfür stehen wir mit unseren Produkten Ihnen gegenüber in der Verantwortung.
Altdorf, im Januar 2019
Bempflinger Lebensmittel GmbH
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